(vom 10.07.2020) Gute Nachrichten für alle Kunden der Stadtwerke Wedel GmbH
Wedel, 10. Juli 2020 – Eine gute Nachricht für alle Kunden der Stadtwerke Wedel: die Senkung der Mehrwertsteuer wird für das volle Jahr 2020 weitergegeben!
Bekanntlich sinkt ab dem 1. Juli die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr von 19 auf 16 Prozent (etwa für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen) beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent (beispielsweise für Wasser). Die Stadtwerke Wedel geben die Mehrwertsteuersenkung jedoch nicht nur für das halbe Jahr, sondern für das gesamte Jahr 2020 an ihre Kunden weiter. Für einen Strom- und Gaskunden der Stadtwerke mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch bedeutet dies eine jährliche Ersparnis von etwa 70 bis 90 Euro.
Möglich wird dies durch eine Besonderheit im Steuerrecht. Jörn Peter Maurer, Geschäftsführer der Stadtwerke Wedel, erklärt hierzu: „Der Anteil staatlicher Abgaben und Umlagen an den Energiepreisen wächst ständig. Diese Kostensteigerungen sind von den Stadtwerken nicht beeinflussbar. Bei den Strompreisen beträgt dieser Anteil beispielsweise knapp 60%. Solange der Gesetzgeber die derzeitige Möglichkeit der Mehrwertsteuerentlastung nicht einschränkt, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, die Entlastung von staatlichen Abgaben auch vollständig an unsere Kunden weiterzugeben – wenn wir schon einmal die Gelegenheit dazu haben!“ Maurer ergänzt: „Als Ur-Wedeler Unternehmen ist es uns wichtig, die Menschen in unserer Region nach besten Kräften zu unterstützen. Dies gilt natürlich ganz besonders in diesen schwierigen Zeiten.“ Wie ernst die Stadtwerke Wedel dieses lokale Engagement nehmen, hat das Unternehmen bereits bei der großzügigen finanziellen Unterstützung des Hilfsfonds Wedel unter Beweis gestellt.
Um den Mehrwertsteuerbonus zu erhalten, müssen sich die Kunden um nichts kümmern. Wichtig ist nur, zum Jahresende die Ablesekarte der Stadtwerke bis zum 31.12.2020 ausgefüllt zurückzusenden. Die Berechnung des verminderten Mehrwertsteuersatzes wird in der nächsten Jahresrechnung automatisch ausgewiesen. Der monatliche Abschlag wird nicht angepasst. Zu viel gezahlte Beträge werden einfach mit der Jahresrechnung erstattet.
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