Licht aus, Heizung kalt, Wasser weg oder es riecht nach Gas?

Unser 24-Stunden-Service hilft, wenn es um Fragen zu Störungsmeldungen bei Strom, Gas, Wasser und Wärme geht.

Gas: 04103 - 805 600
Strom/Wasser/Wärme 04103 - 805 700
Glasfaser 04103 - 805 888
Straßenbeleuchtung 04103 – 805 700

E-Mail

Ob bei Fragen zur Rechnung, Umzugsmeldungen oder eine neue Bankverbindung: Schreiben Sie uns gerne eine kurze E-Mail, unsere Mitarbeiter werden sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern!

Kundenservice: kundenservice@stadtwerke-wedel.de
Hausanschlüsse: netzanschluss@stadtwerke-wedel.de
Allgemeine Fragen: info@stadtwerke-wedel.de
Beschwerden: beschwerden@stadtwerke-wedel.de

Unsere postalische Anschrift lautet:
Stadtwerke Wedel GmbH
Gorch-Fock-Str. 2
22880 Wedel

Telefonischer Service

Ob bei Fragen zur Rechnung, Umzugsmeldungen oder eine neue Bankverbindung: Sie erreichen unseren telefonischen Service montags bis freitags von 9.30 bis 16:00 Uhr.

Tel.: 04103 - 805 101
Fax: 04103 - 805 100

Zentrale

Sie sind Lieferant oder Dienstleister der Stadtwerke und haben keinen konkreten Ansprechpartner? Melden Sie sich gerne bei unserer Zentrale, diese ist montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Telefonische Anfragen werden an unseren Kundenservice weitergeleitet. Dieser ist bis 16.00 Uhr erreichbar.

Tel.: 04103 - 805 0
Fax: 04103 - 805 100 

Unser Service-Center befindet sich im Gebäude der Stadtsparkasse

Sie haben Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen? Sie interessieren sich für unsere Telekommunikationsangebote, Photovoltaik oder E-Mobilität?

Oder Sie haben eine Frage zu Ihrer Rechnung?

Zahlungen können mittels EC-Karte direkt beim Service-Center Team getätigt werden, hierzu steht ein EC-Kartenlesegerät zur Verfügung.

Kommen Sie einfach in unser Service-Center, wir sind gerne persönlich für Sie da! 

Nutzen Sie gerne auch bequem unser Online-Portal, das geht schnell, unkompliziert und ohne Wartezeiten!

Zum 1. März 2023 haben sich unsere Service-Zeiten geändert. Wir beginnen zeitgleich mit der Stadtsparkasse Wedel um 9.30 Uhr. 

Montag 9.30 - 16.00 Uhr
Dienstag 9.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 9.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 9.30 - 16.00 Uhr
Freitag 9.30 - 16.00 Uhr
Solardach

Strom einspeisen - so geht′s

Informieren, anmelden oder ummelden

Alle wichtigen Informationen rund um die Einspeisung Ihres selbst produzierten Stroms haben wir hier für Sie zusammengestellt. Gesetzliche Vorgaben finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums.

Aktuelles

Änderung Fördervoraussetzung

Künftig ist eine Erklärung aller Anlagenbetreiber notwendig. Gemäß EEG 2023 entfällt der Anspruch auf Förderung (Einspeisevergütung/Marktprämie) bei Anlagen, wenn zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage

  • der Anlagenbetreiber ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist oder
  • offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.

Anlagenbetreiber, die eine gesetzliche Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen ab Inbetriebnahme 01.01.2023 spätestens zur Inbetriebnahme ihrer Erzeugungsanlage eine entsprechende Erklärung abgeben. Wenn keine entsprechende Erklärung vorliegt, entfällt der gesamte Förderanspruch für die EEG-Anlage. Die entsprechende EU-Leitlinie für Unternehmen in Schwierigkeiten sieht nach derzeitiger Rechtsauslegung den Anwendungsfall mindestens bei Gesellschaftsformen wie z. B.  OHG, KG, GbR, AG, GmbH vor. Ein reiner Privatkunde als Anlagenbetreiber kann daher ohne weitere Prüfung die Erklärung mit jeweils „Nein“ ausfüllen. Die Unterschrift muss spätestens zum Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage erfolgen.

Warum muss ich angeben, ob ich ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ bin?

Die Förderung nach EEG 2023 wurde mit europäischen Voraussetzungen verknüpft. Daher wurden mit dem EEG 2023 die Absätze 4 und 5 im § 19 neu aufgenommen. Diese regeln, dass der Anspruch auf die EEG-Vergütung entfällt, wenn

  • der Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist oder
  • offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.

Inbetriebnahme
Ihrer Anlage

Eigenen Strom einspeisen

 Inbetriebnahme

Anlagen-Betreiberwechsel

Eigentümerwechsel

Betreiberwechsel

Umstellung des Messkonzeptes

Änderung der Nutzung

Mann guckt übers Pv Dach

Änderung der Vermarktungsform

Vermarktung und Abrechnung

Familie guckt aufs Dach

Inbetriebnahme

Sie möchten selbst Strom erzeugen und in das Netz der Stadtwerke Wedel GmbH einspeisen oder sich über dieses Thema informieren? Als regionaler Verteilnetzbetreiber sind wir Ihr Ansprechpartner für das Thema Einspeisung und die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage.

Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonanlage)

In unserem Niederspannungsnetz können steckerfertige Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Sie müssen dazu gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden. Der VDE FNN hat viele Informationen und FAQ zu diesem Thema zusammengestellt.

Der Anschluss der steckerfertigen Erzeugungsanlage an die „normale“ Schuko-Steckdose ist nicht zulässig. Dafür ist eine spezielle, berührungs- und verwechslungssichere Energiesteckvorrichtung notwendig, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss. Beim Anschluss an einen vorhandenen Stromkreis muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die zusätzliche Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung ist sonst eventuell nicht ausreichend vor Überlast geschützt und es besteht Brandgefahr. Außerdem muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein. „Normale“ Zähler (Einrichtungszähler) können bei einer Einspeisung rückwärtslaufen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Steuerrecht und kann zur Strafanzeige führen. Sollten Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen, muss der Vermieter über das Vorhaben informiert werden.

Für steckerfertige Anlagen (bis 600 Wp) genügt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Bitte nutzen Sie hierfür unser Antragsformular Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage größer als 600 Wp (Dach-, Frei- und Fassadenanlagen). 

Für den reibungslosen und schnellen Ablauf nutzen Sie bitte unsere Checkliste und unsere Formulare. Alle benötigten Unterlagen finden Sie unserem Einspeiser Gesamtpaket.

Anlagenbetreiberwechsel schnell und einfach per E-Mail melden

Betreiberwechsel werden von uns nur in schriftlicher Form angenommen. Hierzu nutzen Sie bitte unser Betreiberwechselformular. Das Betreiberwechselformular senden Sie bitte per E-Mail an einspeisemanagement@stadtwerke-wedel.de. Wichtig: Wir benötigen die Unterschrift von beiden Parteien (alter Betreiber/neuer Betreiber). Ein Betreiberwechsel muss ebenfalls zwingend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Änderung an bestehendem Messkonzept

Sie möchten Ihren erzeugten Strom in anderer Form nutzen?

Haben Sie die erzeugte Energiemenge Ihrer Photovoltaikanlage bisher komplett ins öffentliche Netz eingespeist und möchten diese nun selbst verbrauchen? Dann ist eine Änderung Ihres Messkonzepts nötig. In der Regel füllt Ihre Elektrofachkraft die notwendigen Formulare für Sie aus und reicht diese bei uns ein. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an pv-anmeldung@stadtwerke-wedel.de.

Messkonzept Änderungen leicht gemacht

  • Auswahl eines neuen Messkonzepts

    Ein neues Messkonzept benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie Ihre Anlage so umrüsten, dass Sie den Strom, den Sie bisher vollständig ins öffentliche Netz eingespeist haben, selbst verbrauchen wollen. Unsererseits muss die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage umgestellt werden. Um die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage umzustellen, benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Meldeformular für die Änderung des Messkonzepts. 
  • Schaltplan erstellen

    Durch die Änderung des Messkonzepts bzw. der elektrischen Anlage benötigen wir einen aktualisierten Übersichtsschaltplan von Ihrer Elektrofachkraft. Die Schemazeichnung muss alle relevanten Komponenten, die Technik für das Netzsicherheitsmanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten.
  • Zählerwechsel

    Für die Umstellung des Messkonzepts muss Ihre Elektrofachkraft Ihre Zähleranlage entsprechend vorbereiten und unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten die Zählermontage über das Formular Zählerabgabe beauftragen.

Wechsel zwischen den Veräußerungsformen

Anlagenbetreiber dürfen mit jeder Anlage nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen den folgenden Veräußerungsformen wechseln:

  • der Marktprämie
  • der Einspeisevergütung, auch in Form der Ausfallvergütung
  • einer sonstigen Direktvermarktung.

Es gilt die Festlegung der Marktprozesse für Einspeisestellen der Bundesnetzagentur vom 29.01.2015 (BK14 – 110).

Die An- oder Abmeldung der Direktvermarktung oder der Wechsel zwischen verschiedenen Veräußerungsformen muss dem Netzbetreiber spätestens vor Beginn des der Veränderung vorangehenden Kalendermonats mitgeteilt werden (z. B. Anmeldung bis spätestens 31.03. für Direktvermarktungsbeginn ab 01.05.).

Zur An- oder Abmeldung nutzen Sie bitte das nachfolgende bereitgestellte Formular („Wechselprozess BNetzA und das Formular „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“) und senden uns dieses ausgefüllt per E-Mail an einspeisemanagement@stadtwerke-wedel.de. Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung Ihr Kommunikationsdatenblatt sowie die Zuordnungsermächtigung des Lieferanten bei. Die An- oder Abmeldung kann auch durch den stromaufnehmenden Händler erfolgen, wenn dieser eine Vollmacht des Anlagenbetreibers hat.

Mehr Infos im Downloadbereich

Hier finden Sie Anträge, Anmeldungen, Formulare, Handouts u.v.m.. Download-Bereich

Häufige Fragen

FAQ für Einspeiser (Technik) 

Muss ich die Erzeugungsanlage immer bei den Stadtwerken Wedel anmelden auch wenn ich nicht in das Verteilnetz der Stadtwerke Wedel einspeise und alles selbst verbrauche (Eigenversorgung)?

Ja. Die Anmeldung ist immer dringend notwendig, denn die geplante Erzeugungsanlage ist direkt oder indirekt mit unserem Verteilnetz im Netzparallelbetrieb verbunden (z. B. über den Hausanschluss). Wir führen dann eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und teilen Ihnen die weiteren Schritte mit. Auch Erweiterungen bestehender Anlagen oder Stilllegungen müssen gemeldet werden.

An wen sende ich Messkonzepte von PV-Anlagen bzw. von Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Genehmigung?

Bitte senden Sie uns Ihr Messkonzept zur Genehmigung per E-Mail an pv-anmeldung@stadtwerke-wedel.de.

Zulässige Messkonzepte finden Sie in unserem Downloadbereich.

An wen sende ich Unterlagen zur Prüfung der Netzverträglichkeit?

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung der Netzverträglichkeit per E-Mail an netzanschluss@stadtwerke-wedel.de.

Bitte reichen Sie die technischen Unterlagen nach den neuen TAR VDE 4105-2018:11 ein. Dies finden Sie in unserem Downloadbereich.

Was ist der Unterschied zwischen einer Voll- und einer Teileinspeisung?

Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte Strom, der in der Erzeugungsanlage produziert wurde, in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist. Bei einer Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht, der Überschuss wird in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist.

Muss mein Stromzähler getauscht werden, wenn ich eine Einspeiseanlage errichte?

Dies hängt vom gewählten Messkonzept und vom vorhandenen Zähler ab. In der Regel wird Ihr Bezugszähler in unserem Netz gegen einen unserer Zweirichtungszähler getauscht, so dass Bezug und Einspeisung über den Zweirichtungszähler abgerechnet werden können.

In unserem Stromnetz werden bereits turnusmäßig Zweirichtungszähler verbaut (moderne Messeinrichtung), daher ist in vielen Fällen kein Zählerwechsel notwendig.

Ich möchte meine bestehende Photovoltaikanlage erweitern.

Eine Erweiterung der Anlage muss genauso wie eine Neuanlage angemeldet werden. Bei Erweiterungen einer Photovoltaikanlage auf demselben Dach (mit gleicher Ausrichtung und Dachneigung) kann die Einspeisung über den bereits eingebauten Zähler abgerechnet werden. Falls dies nicht zutreffen sollte, muss ein neuer Zähler für die Erweiterung gesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen eine Anlagenerweiterung aus rechtlicher Sicht wie eine Neuanlage zu betrachten ist. Sie muss also ebenso im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfasst werden.

Lohnt sich die Entfernung der Leistungsbegrenzung an meiner Photovoltaikanlage?

Diesbezüglich können wir keine Angabe machen. Bitte fragen Sie einen Fachbetrieb für Photovoltaikanlagen.

Ich möchte die Leistungsbegrenzung an meiner Photovoltaikanlage entfernen. Was muss ich beachten?

Für kleinere Bestandsanlagen bis 7 kWp entfällt ab dem 01.01.2023 die Einspeisebegrenzung. Anlagenbetreibern steht es dann frei, die pauschale 70 %-Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf eigene Kosten entfernen zu lassen. Die Absicht zur Erhöhung der Einspeiseleistung ist allerdings im Vorfeld den Stadtwerken Wedel mitzuteilen. Hierzu senden Sie uns bitte unser Formular Antrag zur Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen bis 7 kWp“. Wir prüfen die Netzverträglichkeit und teilen Ihnen zeitnah unser Ergebnis mit.

FAQ Einspeisung (Vergütung)

Wann erhalte ich meine Einspeisevergütung?

Sobald alle erforderlichen technischen und kaufmännischen Unterlagen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen vollständig ausgefüllt bei den Stadtwerke Wedel vorliegen, die Netzverträglichkeitsprüfung positiv bestätigt, die Eintragung ins Marktstammdatenregister und die Erzeugungsanlage offiziell in Betrieb genommen (siehe E.8 Formular in unserem Downloadbereich) wurde, erhalten Sie Ihre Einspeisevergütung.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV-Anlagen?

Die Einspeisevergütung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur in der Rubrik „Elektrizität und Gas". Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Datum der Erst-Inbetriebnahme und nach der Größe sowie der Art der Anlage. 

Wann gilt die Pflicht zur Direktvermarktung des in das Stadtwerke-Wedel-Verteilnetz eingespeisten Stroms?

Die gesetzliche Pflicht zur Direktvermarktung an einen Stromhändler Ihrer Wahl gilt für PV-Anlagen und BHKW ab einer Anlagenleistung von mehr als 100 kW. Für die Anmeldung sind unbedingt die Fristen gemäß der Beschreibung der Marktprozesse für Einspeisestellen Strom der Bundesnetzagentur vor der Inbetriebnahme der Anlage einzuhalten.

Wird für die Abrechnung der Vergütung oder der Messung ein Abrechnungs- bzw. Messentgelt verlangt?

Das ist abhängig vom Messkonzept. Wenn wir das Entgelt bereits für den Bezug über den gleichen Zähler berechnen, dann wird dieses nicht mehr in ihrer Einspeiseabrechnung berechnet. Für die Messung erheben wir ein Messentgelt für den Messstellenbetrieb gemäß des aktuellen Preisblattes der Netznutzung; für die Abrechnung der Stromeinspeisung fällt kein Entgelt an.

Wie erfolgt die Auszahlung der Einspeisevergütung?

Die Auszahlung der Einspeisevergütung können Sie monatlich per Abschlagszahlung oder jährlich erhalten. Sie erhalten einmal im Jahr eine Einspeiseabrechnung.

Bei Blockheizkraftwerken ist eine quartalsweise Abrechnung möglich. Hierzu lesen Sie bitte pro Quartal eigenständig Ihre Zähler ab.

Wer erhält die Einspeisevergütung bei Veräußerung einer PV-Anlage bzw. eines Blockheizkraftwerks (BHKW)?

Die Einspeisevergütung wird an den uns bekannten Anlagenbetreiber weiterhin auf Basis des Erst-Inbetriebnahmedatums ausgezahlt. Bitte veranlassen Sie eine schriftliche Ummeldung. Ein Betreiberwechsel muss ebenfalls im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Wann und wie werden Zählerstände (jährliche Ablesewerte) abgelesen bzw. gemeldet?

Zum Jahresende müssen (von Ihnen als Anlagenbetreiber) alle betreffenden Zählerstände des Zwei-Richtungszählers für die Messung der Einspeisung und des Erzeugungszählers (falls vorhanden) für die Messung der gesamten erzeugten Strommenge am 31.12. abgelesen und fristgerecht bis zum 28.02. des Folgejahres für die Erstellung Ihrer Gutschrift gemeldet werden. Sie erhalten von uns jedes Jahr eine Ablesekarte.

Wo finde ich Informationen zum Marktstammdatenregister?

Jeder Anlagenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, sich, jede Erzeugungsanlage und jeden Stromspeicher, nach der Inbetriebnahme innerhalb von 4 Wochen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Von der Registrierungspflicht hängt die Auszahlung der Einspeisevergütung ab.

Ich ziehe um. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns das Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Übergabedatum. Bitte melden Sie den Betreibwechsel im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Soll ich meine Einspeiseanlage als (Klein-)Gewerbe betreiben? Soll ich §19 Abs.1 UStG anwenden oder nicht?

Als Netzbetreiber führen wir keine umsatzsteuerliche Beratung durch. Bitte wenden Sie sich mit Ihren steuerlichen Fragen an das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Wie errechnen Sie die Höhe meiner Abschlagszahlungen?

Bei Photovoltaikanlagen gehen wir von durchschnittlich 850 Volllaststunden pro Jahr aus. Wenn Sie die Anzahl der Volllaststunden mit der installierten Anlagenleistung (kWp) multiplizieren erhalten Sie den Näherungswert, den die Anlage jedes Jahr einspeist. Die Kilowattstunden werden mit dem für Sie gültigen Einspeisevergütungssatz multipliziert und durch 12 Abschläge geteilt. Alternativ können Sie uns auch eine Einspeiseprognose mitteilen. In der Regel erhalten Sie diese Prognose von Ihrem Elektroinstallateur.

Da die Stromproduktion einer Anlage von verschiedenen Parametern, wie der Dachausrichtung, der Dachneigung, einer evtl. Beschattung oder der Qualität der verbauten Module abhängig ist, wird dieses Verfahren nur für das erste Jahr herangezogen. Ab dem zweiten Jahr errechnet sich der monatliche Abschlag auf Grundlage der tatsächlich eingespeisten Strommenge.

Wie errechnen sich die Abschläge bei Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch?

Die Abschläge werden generell berechnet wie in der Antwort auf die vorherige Frage angegeben. Für Anlagen mit Selbstverbrauch wird jedoch der Teil des Stroms, der im Haus verbraucht wird, mit einem anderen Vergütungssatz gutgeschrieben. Bei der erstmaligen Festlegung des Abschlags gehen wir von einem geschätzten Selbstverbrauch in Höhe von 50 % aus. Da der tatsächliche Selbstverbrauch individuell ist, können Sie einen anderen Betrag vorschlagen. Nach der ersten Jahresabrechnung wird der jeweilige Selbstverbrauch in der Höhe des Abschlags berücksichtigt.

Wo finde ich den „EEG-Anlagenschlüssel“ meiner Erzeugungsanlage?

Der EEG-Anlagenschlüssel ist auf Ihrer Abrechnung und in Ihren Vertragsunterlagen vermerkt. Er besteht aus 33 Zeichen und beginnt mit einem „E".

Erfolgt die Auszahlung von Abschlägen brutto oder netto?

Sie erhalten Abschläge für den von Ihnen eingespeisten Strom. Ob diese mit oder ohne Umsatzsteuer bezahlt werden, hängt von der gewählten Besteuerungsart ab. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, fällt keine Umsatzsteuer an. Sie erhalten den Betrag netto. Nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch, enthält der Abschlag die reguläre Umsatzsteuer von aktuell 19 %. Die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Wie lange wird mein erzeugter Strom von Ihnen vergütet?

Es ist gesetzlich geregelt, dass für das Inbetriebnahmejahr sowie die darauf folgenden 20 Jahre eine Vergütung für den von Ihnen erzeugten Strom erfolgt. Änderungen sind möglich, wenn sich an den gesetzlichen Grundlagen etwas ändert.

Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Ende 2020 hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um Regelungen für Ü20-Anlagen ergänzt. Diese sind zunächst bis Ende 2027 befristet. Die Stadtwerke Wedel nehmen weiterhin den Strom aus Ihrer Anlage ab und bezahlen eine Einspeisevergütung. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und wird von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht. 

Schließe ich einen Einspeisevertrag mit den Stadtwerken Wedel?

Die Rechten und Pflichten des Anlagenbetreibers sind im Erneuerbare Energien Gesetz geregelt. Sie erhalten eine schriftliche Betreiberbestätigung von uns. Diese können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Hier finden Sie uns

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Störungsnummern

Gas: 04103 - 805 600
Strom/Wasser/Wärme: 04103 - 805 700
Glasfaser/Telekommunikation: 04103 - 805 888

24 STUNDEN UND 7 TAGE DIE WOCHE

Unser Entstörungs-Team hilft, wenn es zu Problemen oder zu Ausfällen bei Strom, Gas, Wasser und Wärme kommt.

Bei Fehlern an Ihren Anlagen (alles „hinter“ dem Zähler) - rufen Sie bitte den Handwerker-Notdienst bzw. Ihren Hausmeister oder die Hausverwaltung an.