Strom einspeisen - so geht′s
Informieren, anmelden oder ummelden
Alle wichtigen Informationen rund um die Einspeisung Ihres selbst produzierten Stroms haben wir hier für Sie zusammengestellt. Gesetzliche Vorgaben finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums.
Aktuelles
Änderung Fördervoraussetzung
Künftig ist eine Erklärung aller Anlagenbetreiber notwendig. Gemäß EEG 2023 entfällt der Anspruch auf Förderung (Einspeisevergütung/Marktprämie) bei Anlagen, wenn zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage
- der Anlagenbetreiber ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist oder
- offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.
Anlagenbetreiber, die eine gesetzliche Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen ab Inbetriebnahme 01.01.2023 spätestens zur Inbetriebnahme ihrer Erzeugungsanlage eine entsprechende Erklärung abgeben. Wenn keine entsprechende Erklärung vorliegt, entfällt der gesamte Förderanspruch für die EEG-Anlage. Die entsprechende EU-Leitlinie für Unternehmen in Schwierigkeiten sieht nach derzeitiger Rechtsauslegung den Anwendungsfall mindestens bei Gesellschaftsformen wie z. B. OHG, KG, GbR, AG, GmbH vor. Ein reiner Privatkunde als Anlagenbetreiber kann daher ohne weitere Prüfung die Erklärung mit jeweils „Nein“ ausfüllen. Die Unterschrift muss spätestens zum Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage erfolgen.
Warum muss ich angeben, ob ich ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ bin?
Die Förderung nach EEG 2023 wurde mit europäischen Voraussetzungen verknüpft. Daher wurden mit dem EEG 2023 die Absätze 4 und 5 im § 19 neu aufgenommen. Diese regeln, dass der Anspruch auf die EEG-Vergütung entfällt, wenn
- der Anlagenbetreiber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist oder
- offene Rückforderungsansprüche gegen den Anlagenbetreiber aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.
Inbetriebnahme
Ihrer Anlage
Eigenen Strom einspeisen
Anlagen-Betreiberwechsel
Eigentümerwechsel
Umstellung des Messkonzeptes
Änderung der Nutzung
Änderung der Vermarktungsform
Vermarktung und Abrechnung
Inbetriebnahme
Sie möchten selbst Strom erzeugen und in das Netz der Stadtwerke Wedel GmbH einspeisen oder sich über dieses Thema informieren? Als regionaler Verteilnetzbetreiber sind wir Ihr Ansprechpartner für das Thema Einspeisung und die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage.
Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonanlage)
In unserem Niederspannungsnetz können steckerfertige Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Sie müssen dazu gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden. Der VDE FNN hat viele Informationen und FAQ zu diesem Thema zusammengestellt.
Der Anschluss der steckerfertigen Erzeugungsanlage an die „normale“ Schuko-Steckdose ist nicht zulässig. Dafür ist eine spezielle, berührungs- und verwechslungssichere Energiesteckvorrichtung notwendig, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss. Beim Anschluss an einen vorhandenen Stromkreis muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die zusätzliche Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung ist sonst eventuell nicht ausreichend vor Überlast geschützt und es besteht Brandgefahr. Außerdem muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein. „Normale“ Zähler (Einrichtungszähler) können bei einer Einspeisung rückwärtslaufen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Steuerrecht und kann zur Strafanzeige führen. Sollten Sie in einem Mehrparteienhaus wohnen, muss der Vermieter über das Vorhaben informiert werden.
Für steckerfertige Anlagen (bis 600 Wp) genügt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Bitte nutzen Sie hierfür unser Antragsformular Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage größer als 600 Wp (Dach-, Frei- und Fassadenanlagen).
Für den reibungslosen und schnellen Ablauf nutzen Sie bitte unsere Checkliste und unsere Formulare. Alle benötigten Unterlagen finden Sie unserem Einspeiser Gesamtpaket.
Anlagenbetreiberwechsel schnell und einfach per E-Mail melden
Betreiberwechsel werden von uns nur in schriftlicher Form angenommen. Hierzu nutzen Sie bitte unser Betreiberwechselformular. Das Betreiberwechselformular senden Sie bitte per E-Mail an einspeisemanagement@stadtwerke-wedel.de. Wichtig: Wir benötigen die Unterschrift von beiden Parteien (alter Betreiber/neuer Betreiber). Ein Betreiberwechsel muss ebenfalls zwingend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Änderung an bestehendem Messkonzept
Sie möchten Ihren erzeugten Strom in anderer Form nutzen?
Haben Sie die erzeugte Energiemenge Ihrer Photovoltaikanlage bisher komplett ins öffentliche Netz eingespeist und möchten diese nun selbst verbrauchen? Dann ist eine Änderung Ihres Messkonzepts nötig. In der Regel füllt Ihre Elektrofachkraft die notwendigen Formulare für Sie aus und reicht diese bei uns ein. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an pv-anmeldung@stadtwerke-wedel.de.
Messkonzept Änderungen leicht gemacht
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Auswahl eines neuen Messkonzepts
Ein neues Messkonzept benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie Ihre Anlage so umrüsten, dass Sie den Strom, den Sie bisher vollständig ins öffentliche Netz eingespeist haben, selbst verbrauchen wollen. Unsererseits muss die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage umgestellt werden. Um die Abrechnung Ihrer Erzeugungsanlage umzustellen, benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Meldeformular für die Änderung des Messkonzepts. -
Schaltplan erstellen
Durch die Änderung des Messkonzepts bzw. der elektrischen Anlage benötigen wir einen aktualisierten Übersichtsschaltplan von Ihrer Elektrofachkraft. Die Schemazeichnung muss alle relevanten Komponenten, die Technik für das Netzsicherheitsmanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten. -
Zählerwechsel
Für die Umstellung des Messkonzepts muss Ihre Elektrofachkraft Ihre Zähleranlage entsprechend vorbereiten und unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten die Zählermontage über das Formular Zählerabgabe beauftragen.
Wechsel zwischen den Veräußerungsformen
Anlagenbetreiber dürfen mit jeder Anlage nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen den folgenden Veräußerungsformen wechseln:
- der Marktprämie
- der Einspeisevergütung, auch in Form der Ausfallvergütung
- einer sonstigen Direktvermarktung.
Es gilt die Festlegung der Marktprozesse für Einspeisestellen der Bundesnetzagentur vom 29.01.2015 (BK14 – 110).
Die An- oder Abmeldung der Direktvermarktung oder der Wechsel zwischen verschiedenen Veräußerungsformen muss dem Netzbetreiber spätestens vor Beginn des der Veränderung vorangehenden Kalendermonats mitgeteilt werden (z. B. Anmeldung bis spätestens 31.03. für Direktvermarktungsbeginn ab 01.05.).
Zur An- oder Abmeldung nutzen Sie bitte das nachfolgende bereitgestellte Formular („Wechselprozess BNetzA und das Formular „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“) und senden uns dieses ausgefüllt per E-Mail an einspeisemanagement@stadtwerke-wedel.de. Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung Ihr Kommunikationsdatenblatt sowie die Zuordnungsermächtigung des Lieferanten bei. Die An- oder Abmeldung kann auch durch den stromaufnehmenden Händler erfolgen, wenn dieser eine Vollmacht des Anlagenbetreibers hat.
Mehr Infos im Downloadbereich
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