Energiedienstleistungen zur Energieeinsparung
Sich bewusst zu machen, wodurch Energiekosten entstehen und diese zu reduzieren, ist aus mehreren Gründen, sowohl für den Privathaushalt als auch für den gewerblichen Betrieb, sinnvoll und lohnenswert. Nicht nur der CO2-Ausstoß wird reduziert, man spart auch bares Geld.
Die Stadtwerke Wedel haben zusammen mit fachkundigen Kooperationspartnern Vereinbarungen getroffen, die Ihnen qualitativ hochwertige Energiedienstleistungen garantieren. Darüber hinaus erhalten Stromkunden der Stadtwerke Wedel attraktive Sonderkonditionen.
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Für Privatkunden
Um energetische Schwachstellen am Haus aufzuspüren, finden Sie hier drei effektive Maßnahmen.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefert. So soll ein Immobilienvergleich für Miet- oder Kaufinteressenten ermöglicht werden. Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern, spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 gilt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen.
Kosten Stromkunden der StW |
70,00 Euro |
Kosten für Nichtkunden der StW |
85,00 Euro |
Die Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren zur Anzeige der Oberflächentemperatur von Objekten. Eine Wärmebildkamera wandelt die für das menschliche Auge unsichtbare Infrarotstrahlung in elektrische Signale um.
Die Aufnahmen dienen der Visualisierung grundlegender wärmetechnischer Mängel an Fassaden, Durchfeuchtungen, Leckagen sowie undichter Fenster und Türen. Das Thermografie-Angebot dient Ihnen als wichtige Grundlage für eventuelle Modernisierungsmaßnahmen und damit verbundenen CO2-Einsparungen.
Kosten Stromkunden der StW |
225,00 Euro |
Kosten für Nichtkunden der StW |
270,00 Euro |
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle vor. Getestet wird diese Luftdichtheit mithilfe einer speziellen Differenzdruckmessung - dem sogenannten Blower Door-Test.
Die Forderung nach Luftdichtheit bedeutet konkret, dass auch bei geschlossenen Fenstern und Außentüren keine Luft aus den Innenräumen nach außen dringen darf. Alle Bereiche der Gebäudehülle müssen also praktisch genauso dicht sein wie eine gemauerte und verputzte Wand.
Beim Blower Door-Test wird mit Hilfe eines Ventilators ein Unterdruck erzeugt. Die so entstehende Druckdifferenz zwischen Innen- und Außenbereich sorgt dafür, dass durch undichte Stellen in der Gebäudehülle verstärkt Luft in den Innenraum nachströmt. Mithilfe eines thermischen Anemometers kann nun gemessen werden, wie viel warme Luft durch den Ventilator nach außen und an welchen Stellen wie viel kalte Luft durch Undichtigkeiten ins Gebäude strömt.
Kosten Stromkunden der StW |
765,00 Euro |
Kosten für Nichtkunden der StW |
825,00 Euro |
Interessiert?
Dann füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Nach Überprüfung Ihrer Angaben leiten wir diese an unseren Kooperationspartner weiter. Dieser wird sich zur Terminabsprache direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und auch das Inkasso übernehmen. Übrigens: Stromkunden der Stadtwerke Wedel profitieren von Sonderkonditionen.
Geschäftskunden
Ohne Energie ist das Arbeiten in einem Unternehmen unmöglich. Es stellen sich aber viele Fragen: An welchen Stellen wird überhaupt Energie verbraucht? Wo sind Einsparmöglichkeiten möglich und sinnvoll? Wie lassen sich die Energiekosten nachhaltig senken?
Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung dieser Fragen. Denn nur wer seinen Energieverbrauch systematisch analysiert und Einsparpotenziale aufdeckt, kann sein Budget schonen, seine Wettbewerbsfähigkeit steigern und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein hervorragendes Instrument für die systematische Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs sind Energieaudits.
Große Unternehmen
- mit mehr als 250 Mitarbeitern oder
- mit mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme oder
- falls mehr als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte von mindestens einer öffentlichen Stelle bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts kontrolliert werden,
sind durch das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet *.
Energieaudits müssen alle vier Jahre durchgeführt werden.
Befreit sind dagegen Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro sowie kommunale Regiebetriebe.
Ein Energieaudit lohnt sich dennoch. Wir empfehlen auch kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ein Energieaudit durchzuführen.
Das Besondere: Unternehmen können im Rahmen der Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Beratungszuschuss für die Energieberatung im Mittelstand beantragen. Dabei sind Förderungen von bis zu 80 % möglich, abhängig von Ihrem jeweiligen Energieverbrauch.
* Nach DIN EN 16247 oder zur Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001.
Leistungsbeschreibung
Das Ziel des Energieeffizienzaudits ist es, die wesentlichen Energieeinsatzbereiche transparent zu machen und Ansatzpunkte für Optimierungsmaßnahmen mit Vorschlägen zur Umsetzung der Potentiale zu vermitteln. Hierbei werden alle Formen eingesetzter Energien berücksichtigt.
Die Analyse beinhaltet eine Standortbegehung (ca. 6 Stunden) sowie die Auswertung der vorhandenen Energieverbrauchsdaten (Mengen und Kosten) und der installierten Anlagentechnik. Zur Verminderung des Energieeinsatzes bzw. zur Kostenreduzierung werden technisch sinnvolle Maßnahmen vorgeschlagen und stichpunktartig beschrieben. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Wirtschaftlichkeit, der erzielbaren Energieeinsparung und der Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen werden in einer abschließenden Tabelle zusammengefasst und nach der Priorität Wirtschaftlichkeit sortiert dargestellt.
Die Ergebnisse werden in einem Ergebnisbericht dokumentiert und in einer Videokonferenz präsentiert.
Benötigte Daten
Im Vorfeld des Außeneinsatzes hat das begutachtete Unternehmen folgende Daten zur Verfügung zu stellen:
- Tabellarische Auflistung aller Energieverbräuche (Strom, Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Kraftstoff, usw.) aller Standorte. Hierbei muss mindestens das gesamte Jahr 2020 abgedeckt werden.
- Mindestens exemplarische Rechnungen aller Energieträger sowie vollständige Nebenkostenabrechnungen (wenn zutreffend).
- Lastgangdaten für Strom und Erdgas (bei Verbräuchen > 100.000 kWh/Jahr) des letzten Kalenderjahres (15-Min-Mittelwerte bei Strom) – zur Bereitstellung dieser Daten ist Ihr Energieversorger verpflichtet.
Haben Sie Interesse an einem Energieaudit?
Dann füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Nach Überprüfung Ihrer Angaben leiten wir diese an unseren Kooperationspartner weiter, der sich zur Terminabsprache dann mit Ihnen in Verbindung setzt und auch das Inkasso übernimmt. Bitte beachten Sie, dass Stromkunden der Stadtwerke Wedel von einem um 150,00 Euro reduzierten Vorzugspreis profitieren.